Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > März 2014
Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung geht davon aus, dass nach Abschluss des beihilferechtlichen Genehmigungsverfahrens durch die Europäische Kommission Ende 2013 nunmehr alle Geschädigten der Hochwasserkatastrophe vom Juni vergangenen Jahres zeitnah ihre berechtigten Ansprüche befriedigen können. Dies schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/894) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/744).
Insgesamt seien acht Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt für den Ausbauhilfefonds zur Beseitigung der Schäden bei Privathaushalten, Unternehmen sowie der Infrastruktur von Bund, Ländern und Kommunen bereitgestellt worden, heißt es weiter.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein