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Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist in Wahlkreise eingeteilt. Bei der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag waren es 299.
Die Einteilung muss bestimmte Kriterien erfüllen. So darf etwa die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise nicht um mehr als 15 Prozent nach oben oder nach unten abweichen.
Überprüft wird die Wahlkreiseinteilung von der ständigen Wahlkreiskommission, die vom Bundespräsidenten ernannt wird. Ihr gehören der Präsident des Statistischen Bundesamtes, ein Richter am Bundesverwaltungsgericht und fünf weitere Mitglieder an.