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Das Parteiengesetz regelt die Rechte der politischen Parteien. In diesem Gesetz finden sich unter anderem gesetzliche Vorgaben für die demokratische Struktur der Parteien und deren Finanzierung.
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages www.bundestag.de/service/glossar/P/parteiengesetz.html Stand: 17.02.2012