Bei einer Unterrichtung durch die Bundesregierung handelt es sich um einen schriftlichen Bericht, der entweder auf Verlangen des Bundestages oder auf Eigeninitiative der Bundesregierung dem Parlament vorgelegt wird.
Weitere Informationen
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/U/unterricht.html
Stand: 13.10.2008