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Nachdem ein Gesetzentwurf (oder Antrag) ein erstes Mal im Plenum des Deutschen Bundestages in öffentlicher Debatte diskutiert wurde (sog. erste Lesung), wird er zur weiteren Beratung den zuständigen Fachausschüssen, darunter auch der Finanzausschuss, überwiesen. Der Finanzausschuss setzt sich mit dem Entwurf en détail auseinander, holt zusätzliche Informationen von Sachverständigen ein, befragt die Bundesregierung. Im Rahmen dieser Ausschussberatungen werden die unterschiedlichen politischen Vorstellungen der Parteien, nicht selten aber auch die Gemeinsamkeiten, sachbezogen herausgearbeitet. Am Ende muss der Ausschuss zu einer Entscheidung und zu einer Abstimmung kommen, um dem Plenum eine so genannte Beschlussempfehlung zu dem Gesetzentwurf vorzulegen. Über diese Beschlussempfehlung berät dann das Plenum in zweiter und dritter Lesung und stimmt am Ende auch über diese Beschlussempfehlung ab. Nicht selten empfiehlt der Finanzausschuss - hier und da auch parteiübergreifend, z. T. sogar einstimmig - die unveränderte Annahme eines Gesetzentwurfes. Oft jedoch schreibt der Ausschuss die aus seiner Sicht notwendigen Veränderungen an einem Gesetzentwurf in der Beschlussempfehlung auf. Damit auch alle anderen Abgeordneten, die nicht Mitglieder des Finanzausschusses sind, die Entscheidungsfindung des Ausschusses nachvollziehen können, wird zu jeder Beschlussempfehlung auch ein Bericht verfasst.
Auf dieser Seite finden Sie - chronologisch geordnet - alle Beschlussempfehlungen und Berichte des Finanzausschusses. Unter dem Menüpunkt "Europapolitische Aktivitäten" (in Vorbereitung) finden Sie noch einmal gesondert im Überblick die Beschlussempfehlungen und Berichte zu EU-Vorlagen, Anträgen und Gesetzentwürfen mit europapolitischem Bezug.
BT-Drs. 17/1035 |
Antrag der Fraktion DIE LINKE. |