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Vertreter aller Fraktionen und der Bundesregierung haben am Donnerstag, 14. März 2013, ihre Zustimmung für die geplante Erhöhung der Renten und anderer Hilfen für contergangeschädigte Menschen um 120 Millionen Euro jährlich signalisiert. Das Parlament beriet in erster Lesung über einen entsprechenden fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD und FDP (17/12678), mit dem das Conterganstiftungsgesetz novelliert werden soll. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke mahnten zugleich jedoch Nachbesserungsbedarf an dem Gesetzentwurf in den kommenden parlamentarischen Beratungen an.
Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass die monatlichen Conterganrenten rückwirkend ab dem 1. Januar 2013 von derzeit maximal 1.152 Euro auf maximal 6.912 Euro erhöht werden. Für die Anhebung dieser Renten soll der Bund rund 90 Millionen Euro jährlich aufbringen. Zudem sollen weitere 30 Millionen Euro jährlich für die Deckung spezifischer Bedarfe der betroffenen Menschen breitgestellt werden.
Durch die Novellierung des Gesetzes soll zudem geregelt werden, dass alle Leistungen ausländischer Staaten an contergangeschädigte Menschen künftig auf die Leistungen der Conterganstiftung – mit Ausnahme der jährlichen Sonderzahlungen – angerechnet werden sollen. Rund zehn Prozent der 2.700 Leistungsberechtigten nach dem Conterganstiftungsgesetz leben derzeit im Ausland. Zudem sollen Unterhaltsansprüche contergangeschädigter Menschen gegen nahe Angehörige im Bedarfsfall nicht auf den Träger der Sozialhilfe übergehen.
Die Redner aller Fraktionen verwiesen auf die Ergebnisse des Forschungsprojekts zur Lebenssituation von contergangeschädigten Menschen, das das Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg im Auftrag des Deutschen Bundestages durchgeführt hatte.
Die Studie habe gezeigt, dass sich der Verlust von Fähigkeiten und Fertigkeiten der betroffenen Menschen in den letzten Jahren stark beschleunigt habe. Es bestehe dringender Handlungsbedarf, um eine angemessene und zukunftsorientierte Unterstützung der älter werdenden Betroffenen zu sichern.
Die Studie habe zudem offenbart, dass sich die Situation der Contergangeschädigten sehr viel schlimmer darstelle als befürchtet, führte die SPD-Parlamentarierin Marlene Rupprecht an. So entspreche der körperliche Zustand eines heute 50-jährigen contergeschädigten Menschen in vielen Fällen dem eines 80-Jährigen.
Die CSU-Abgeordnete Dorothee Bär erinnerte daran, dass meisten Betroffenen sich über Jahrzehnte trotz schwerster Behinderungen ein lebenswertes Leben erkämpft hätten. Dies verdiene Bewunderung und Respekt. Ihre FDP-Kollegin Nicole Bracht-Bendt betonte, dass die Aufstockung der Renten und anderer Hilfen den betroffenen Menschen helfen soll, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Auch die Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (Die Linke) und Markus Kurth (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßten die Gesetzesinitiative prinzipiell. Seifert sprach sich jedoch gegen die Deckelung der Mittel für spezifische Bedarfe auf 30 Millionen Euro jährlich aus.
Seifert und Kurth forderten ebenso wie Rupprecht eine Demokratisierung der Conterganstiftung und mehr Transparenz ihrer Arbeit. Dies sei wiederholt auch von den Opferverbänden gefordert worden.
Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder (CDU) bezeichnete die Aufstockung der Renten und Hilfen als "überfällig". Durch die starke Anhebung der Renten würde die Inanspruchnahme von Pflege- und Assistenzhilfen durch die Betroffenen ermöglicht.
Zudem werde man durch die Novellierungen des Gesetzes den individuellen Schädigungen und Ansprüchen der Menschen besser gerecht. (aw/14.03.2013)