Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Förderung Deutscher Auslandsschulen (17/13058) wird von allen Fraktion kritisch bewertet. Während der Einbringung des Entwurfs am Freitag, 19. April 2013, herrschte Einigkeit in der Feststellung, dass mit der vorgelegten Regelung das Ziel einer Planungssicherheit für die Auslandsschulen nicht erreicht werden könne. Der Hauptkritikpunkt der Abgeordneten bezog sich auf die Auswahl bei der angedachten gesetzlichen Förderung: Nur rund ein Drittel der Schulen sei anspruchsberechtigt, bemängelten Redner aller Fraktionen.
Zu Beginn der Debatte verbreitete die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Dr. Cornelia Pieper (FDP), Optimismus. Im Interesse der Planungssicherheit der Auslandschulen habe die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf nun einen gesetzlichen Finanzierungsanspruch geschaffen. "Das ist ein schöner Tag für die deutschen Auslandsschulen", sagte sie.
Außerdem zeige dies, dass die Bildung "in dieser Regierung Priorität genießt, trotz Haushaltseinsparungen". Bislang, so Pieper weiter, seien die Auslandsschulen nach Zuwendungsrecht, also ohne einen Rechtsanspruch gefördert worden. "Schulen sind aber keine kurzfristigen Projekte, über die je nach Haushaltslage entschieden werden sollte", sagte die Staatsministerin.
Genau das ist aber aus Sicht von Angelika Krüger-Leißner (SPD) für die Mehrzahl der Auslandsschulen weiterhin der Fall. Die im Gesetz enthaltene Einschränkung führe dazu, dass von den 140 Auslandsschulen nur 45 einen gesetzlichen Anspruch erhalten könnten. "Der Rest bleibt von der Kassenlage des Bundes abhängig", kritisierte Krüger-Leißner. Dazu würde beispielsweise auch die Schule in Teheran gehören, weil es dort zu wenige Abitur-Abschlüsse gebe.
In das Gesetz überhaupt nicht einbezogen seien die über 800 Schulen, an denen das Deutsche Sprachdiplom (DSD) abgelegt wird. Im Unterausschuss für Auswärtige Kulturpolitik, so machte die SPD-Politikerin deutlich, sei man sich einig in der Forderung, dass sämtliche Auslandsschulen und auch die DSD-Schulen in dem Gesetz verankert werden müssen.
Es stelle sich jetzt die Frage, ob das Glas halbvoll oder halbleer ist, sagte Dr. Peter Gauweiler (CDU/CSU), Vorsitzender des Unterausschusses für Auswärtige Kulturpolitik. "Es ist schon mal gut, dass überhaupt ein Glas auf dem Tisch steht", sagte er weiter. Die Parlamentarier müssten dieses nun füllen.
Auch wenn es gut sei, dass es nun endlich einen Rechtsrahmen für die fast 400.000 Schüler gebe, müssten noch Dinge ergänzt werden, sagte Gauweiler und bekräftigte die Forderung seiner Vorrednerin nach Aufnahme aller Auslandsschulen und der DSD-Schulen in den gesetzlichen Finanzierungsanspruch.
Auch Dr. Lukrezia Jochimsen (Die Linke) zeigte sich enttäuscht von der Vorlage. "Wollen wir diesem Unsinn wirklich zustimmen", fragte sie. Ein sinnvolles Auslandsschulgesetz müsse einen Nutzen für alle haben und dürfe nicht einzelne – große Schulen mit hohen Abschlusszahlen – privilegieren.
Bliebe es bei der jetzigen Regelung würden neben der schon erwähnten Schule in Teheran unter anderem auch die altehrwürdige Schule in Neu Delhi Schule sowie die erst jüngst gegründete Schule in Bratislava keinen Förderungsanspruch haben, sagte Jochimsen.
Die vorliegende Fassung habe gravierende Mängel, betonte auch Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen). Es sei bedauerlich, dass der Regierungsentwurf im Laufe der Zeit immer weiter abgespeckt worden sei. Es reiche nicht, wenn nur etwa ein Drittel der Schulen einen Anspruch habe, der Rest aber weiterhin von der Kassenlage des Bundes abhängig sei, weil die Mindestzahl an Abschlüssen nicht erreicht werde.
Roth kritisierte in diesem Zusammenhang auch das Verhalten der Länder. Es sei ein Trauerspiel, wie sich die Länder in der Finanzierungsfrage verhalten hätten, als sie die Beiträge für die Versorgungszulage der Lehrkräfte einseitig gekürzt haben, sagte sie und betonte: "Damit meine ich alle Länder!" (hau/19.04.2013)