Haushaltsausschuss

Aufgaben

Ohne Zustimmung des Bundestages erhält die Bundesregierung keinen Cent aus der Staatskasse. Wie viel Geld der Bund ausgibt und wofür – darüber berät der Haushaltsausschuss des Bundestages im jährlichen Haushaltsverfahren. Des Weiteren kontrolliert er fortlaufend die Haushaltsführung der Bundesregierung und die Finanzhilfen im Rahmen der Eurostabilisierung. Den Vorsitz des Haushaltsausschusses übernimmt nach parlamentarischem Brauch ein Mitglied der größten Oppositionsfraktion.