© DBT/Kummerow
© Agnieszka Brugger / Stefan Kaminski
Studentin
Geboren am 8. Februar 1985 in Legnica/Polen; römisch-katholisch; verheiratet.
Juni 2004 Abitur am Mallinckrodt-Gymnasium, Dortmund; seit Oktober 2004 Magisterstudium der Politikwissenschaft, des Öffentlichen Rechts und der Philosophie an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen; seit April 2006 Stipendiatin der Heinrich-Böll-Stiftung.
2005 bis 2007 Mitglied des Allgemeinen Studierendenausschusses an der Universität Tübingen; Oktober 2005 bis September 2006 stellvertretende Vorsitzende des Allgemeinen Studierendenausschusses an der Universität Tübingen; Oktober 2006 bis September 2007 Mitglied des Senates der Universität Tübingen; November 2005 bis Mai 2008 Kreisvorstand von Bündnis 90/Die Grünen Tübingen; Juni 2007 bis Dezember 2009 Landesvorsitzende der Grünen JUGEND Baden-Württemberg; seit November 2009 Mitglied im Parteirat von Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg.
Seit 27. September 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages.
Experiment e.V., Bonn,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Heinrich-Böll-Stiftung e.V., Berlin,
Mitglied des Fachbeirates "Europa/Transatlantik", ehrenamtlich
Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der
Universität Hamburg (IFSH), Hamburg,
Mitglied der Kommission "Europäische Sicherheit und Zukunft der Bundeswehr", ehrenamtlich
Treuhänderische Stiftung zur Unterstützung besonderer Härtefälle in der Bundeswehr und der ehemaligen NVA (Härtefall-Stiftung), Bonn,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich (bis 06.05.2014)
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.