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© Gunther Krichbaum / Zuckerfabrik Stuttgart
Wirtschaftsjurist
Geboren am 4. Mai 1964 in Korntal; evangelisch; drei Kinder.
1984 Abitur am Solitude-Gymnasium, Stuttgart-Weilimdorf. 1984 bis 1985 Wehrdienst in Sigmaringen und Dillingen/Donau. 1985 bis 1991 Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen, Lausanne, Genf und Heidelberg, erstes juristisches Staatsexamen an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg; 1992 bis 1995 Rechtsreferendar am Landgericht Heidelberg, zweites juristisches Staatsexamen.
1995 bis 2002 Selbstständiger Wirtschaftsberater für die MLP AG in Pforzheim.
Mitglied der Lebenshilfe e.V., des Fördervereins der Fachhochschule Pforzheim, bei der Löblichen Singergesellschaft von 1501 Pforzheim, den Karnevalsgesellschaften PFG und KGHO, beim Fußballverein 1. FC Pforzheim, des Coburger Convents, des Deutsch-Rumänischen Forums, der deutsch-rumänischen Parlamentariergruppe sowie im Vorstand des Nordstadt-Bürgervereins.
Seit 1998 Vorsitzender des CDU-Ortsverbandes Pforzheim Nord/ Ost, seit 1999 stellvertretender Vorsitzender des Stadtverbandes der CDU Pforzheim; Mitglied des Wirtschaftsrates und der Mittelstandsvereinigung.
Mitglied des Bundestages seit 2002.
Europa-Union Deutschland e.V. (EUD), Berlin,
Kooptiertes Mitglied des Präsidiums, ehrenamtlich
Fondation Robert Schuman, Paris,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Institut für Europäische Politik e.V., Berlin,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.