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© Martina Renner/ Stella von Saldern
wissenschaftliche Mitarbeiterin
Geboren am 11. März 1967 in Mainz, verheiratet, zwei Kinder.
In Bremen studierte ich Philosophie, Biologie, Kunst und Kulturwissenschaften.
1993 bis1995 Vorstandsmitglied im Allgemeinen Studierendenausschuss der Universität Bremen, Zahlreiche Aktivitäten/Verantwortlichkeiten im Bereich antirassistischer / antifaschistischer Kampagnen.
1998 bis 2001 Mitglied im Landesvorstand der PDS in Bremen, 1999 Spitzenkandidatin der PDS zur Bürgerschaftswahl in Bremen, 1999 bis 2006 Beirat der Rosa-Luxemburg-Initiative Bremen, 2005 bis 2007 Mitglied im Stadtvorstand der LINKEN Erfurt, ab 2002 wissenschaftliche Mitarbeiterin der Fraktion die LINKE im Thüringer Landtag für den Bereich Innenpolitik.
2009 bis 2013 Mitglied im Thüringer Landtag, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, innenpolitische Sprecherin und Obfrau des thüringischen Untersuchungsausschusses zum Nationalsozialistischen Untergrund (NSU), Mitglied im geschäftsführenden Landesvorstand des TVVdN-BdA e.V. und Vorsitzende der Basisgruppe Erfurt, Vorstandsmitglied der Bürgerinitiative Bittstädt-Wachsenburggemeinde e.V..
Seit 2013 Mitglied des 18. Deutschen Bundestages. Mitglied im Innenausschuss und stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sowie im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Sprecherin für antifaschistische Politik der Linksfraktion im Bundestag und Obfrau im 1. Untersuchungsausschuss (NSA) der 18. Wahlperiode.
Mitglied des Thüringer Landtags, Erfurt
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.