Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > 2010
Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) sieht im Fall möglicher Finanzhilfen an Griechenland keinen Verstoß gegen europäische Verträge. Bei den bislang in Erwägung gezogenen gepoolten Krediten handele es sich um freiwillige Hilfen und nicht um eine Haftung der Mitgliedstaaten, die die Verträge im Rahmen des Bail-out-Verbots untersagen, erklärte Schäuble am Mittwoch, 21. April 2010, in einer öffentlichen Sitzung im Europaausschuss des Bundestages.
Bei einer Ermächtigung durch das Parlament wären solche Hilfen auf einer verfassungsgemäßen Grundlage, argumentierte der Finanzminister. Dabei hob er hervor, dass Kredithilfen zur Stabilisierung des Euro auch im deutschen Interesse und kein "Akt der Großzügigkeit“ seien. Ob Griechenland überhaupt einen Antrag stelle, sei abzuwarten. Sollte der Fall der "ultima ratio“ eintreten, werde der Europäische Rat selbst die so genannte Aktivierung beschließen, kündigte Schäuble an.
Er räumte ein, dass es in der Frage der Hilfen für Griechenland teilweise unterschiedliche Sichtweisen zwischen dem Bundestag und dem Europäischen Parlament gebe: "Die Grundentscheidung, den europäischen Weg zu gehen, ist richtig“, betonte Schäuble gegenüber den Abgeordneten.
Die CDU/CSU lobte die klare Positionierung der Regierung, Griechenland helfen zu wollen. Um die freiwilligen Hilfen, auch hinsichtlich der Haushaltsbelastungen anderer Staaten, möglichst gering zu halten, solle aber zuvor die Möglichkeit von Unterstützungsmaßnahmen durch den Internationalen Währungsfonds (IWF) an Griechenland geprüft werden. Zudem solle auch untersucht werden,