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Ausschüsse, Kommissionen, Beauftragte
Die Abgeordneten des Bundestages haben vielfältige Möglichkeiten, sich im Plenum über die Pläne und Arbeit der Regierung zu informieren und ihre Meinung darzulegen.
Darüber hinaus setzt der Bundestag aber auch Gremien ein, zu deren Aufgabe die Kontrolle der Regierung gehört und die unterschiedlich weit reichende Einflussmöglichkeiten besitzen.
Dazu gehören:
Die ständigen Ausschüsse
Die ständigen Ausschüsse des Bundestages sind in der Regel so organisiert, dass ihnen ein Bundesministerium gegenüber steht. Sie haben somit ein genau definiertes Fachgebiet bzw. einen Geschäftsbereich.
Die Ausschüsse üben ihre Kontrollfunktion zum einen indirekt über die Mitwirkung bei der Gesetzgebung aus. Sie haben aber auch direkte Kontrollrechte. So ist es ihnen ausdrücklich gestattet, von Vertretern des zuständigen Bundesministeriums Berichterstattung zu aktuellen Gesetzgebungsvorhaben zu verlangen und Empfehlungen auszusprechen – und das auch ohne Auftrag des Plenums.
Dieses so genannte Selbstbefassungsrecht hat sich zu einem wichtigen Instrument der parlamentarischen Kontrolle entwickelt.
Ständige Ausschüsse mit besonderer Stellung
Unter den ständigen Ausschüssen haben einige im Bezug auf die Kontrolle der Regierung eine besondere Stellung. So ist die Hauptaufgabe des Auswärtigen Ausschusses die Kontrolle der Außenpolitik der Regierung.
Der Verteidigungsausschuss ist genau wie der Wehrbeauftragte in das Grundgesetz eingefügt worden, um die Kontrolle der Streitkräfte – und damit auch des Bundesministeriums für Verteidigung – zu gewährleisten. Er hat sogar das Recht, sich selbst zum Untersuchungsausschuss zu erklären.
Als mächtigster Ausschuss gilt der Haushaltsausschuss, denn er bereitet entscheidend die Bewilligung von Haushaltsmitteln vor.
Die Besonderheit des Ausschusses für Angelegenheiten der Europäischen Union liegt darin, dass er im Namen des Bundestages Stellungnahmen zu Regelungsvorhaben der EU abgeben kann. Die Regierung muss, bevor sie über EU-Rechtsnormen mit entscheidet, ihren Standpunkt mit dem Bundestag bzw. dem Ausschuss abstimmen.
Ständiger Ausschuss für Petitionen des Volkes
Eine besondere Stellung hat auch der Petitionsausschuss. Er gehört zu den ständigen Ausschüssen und gibt der Bevölkerung die Möglichkeit, dir