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Die Bewerbungsphase für das Austauschjahr 2015/2016 läuft von 12. Mai bis 12. September 2014. Bundesweit stehen für junge Berufstätige 75 Stipendien zur Verfügung.
Junge Berufstätige und Auszubildende mit erstem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31. Juli 2015) ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und höchstens 24 Jahre alt sind (Geburtstage nach dem 31. Juli 1990). Teilnahmeberechtigt sind auch arbeitslose Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung. Jugendliche, die beabsichtigen, einen Freiwilligendienst zu leisten, müssen sicherstellen, dass dieser Dienst nicht in die Zeit des Auslandsaufenthalts fällt. Geleisteter Grundwehrdienst oder Zivildienst und ein geleistetes freiwilliges soziales, ökologisches oder entwicklungspolitisches Jahr erhöhen die oberen Altersgrenzen entsprechend. Einzelne Berufe im medizinischen und kosmetischen Bereich können in den USA nur mit einer Lizenz ausgeübt werden. Angehörige dieser Berufsgruppen dürfen leider nicht am PPP teilnehmen. Genauere Informationen erteilt die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, die für die Stipendien der jungen Berufstätigen zuständig ist.
Nicht bewerben können sich Pflegekinder von Bundestagsabgeordneten, Jugendliche mit US-Staatsangehörigkeit (auch mit deutsch-amerikanischer Doppelstaatsangehörigkeit) und Inhaber einer Greencard.
Sie können sich direkt http://www.giz.de/usapppt online bei der GIZ bewerben oder per Post. Für die postalische Bewerbung verwenden Sie bitte die offizielle orange Bewerbungskarte. Diese Karte muss von Ihnen direkt an die GIZ geschickt werden.
Der Bundestag hat die GIZ mit der Betreuung und Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber sowie der Organisation der Stipendien für die jungen Berufstätigen beauftragt.
Ihre Bewerbung muss spätestens am 12. September 2014 über das Online-Fhttp://www.giz.de/usapppormular oder mit der orange Bewerbungskarte bei der GIZ eingegangen sein (Datum des Eingangs, nicht des Poststempels). Bewerbungen per mail sind nicht möglich. Auch Bewerbungen, die nicht über das Online-Portal der GIZ oder mit der offiziellen Bewerbungskarte erfolgen, werden nicht berücksichtigt. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben Bewerbungen, die an die Bundestagsverwaltung oder an ein Mitglied des Bundestages gesendet werden, sowie unvollständig ausgefüllte Bewerbungskarten und Karten, die verspätet oder an eine nicht zuständige Austauschorganisation gesandt wurden.
Nach Einsendung der Bewerbung erhalten Sie von der GIZ die vollständigen Bewerbungsunterlagen, sofern Sie aufgrund Ihrer Angaben die Teilnahmebedingungen erfüllen. Die Unterlagen senden Sie bitte fristgerecht und vollständig ausgefüllt an die Organisation. Ansprechpartner für persönliche Rückfragen zu Ihrer Bewerbung ist in dieser Phase die für Sie zuständige Austauschorganisation.
Weitere ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte auch dem Online-Angebot der GIZ.