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Deutschland steht zu dem Ziel, bis 2020 die Treibhausgase im Vergleich zu 1990 um 40 Prozent zu verringern. Auch und gerade nach dem gescheiterten Klimagipfel von Kopenhagen im Dezember des vergangenen Jahres wiederholte Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen (CDU) immer wieder die Absicht der Bundesregierung, am selbstgesteckten Klimaziel festzuhalten. Bei den in diesem Jahr anstehenden internationalen Klimaverhandlungen werde Deutschland "weiter mit gutem Beispiel vorangehen", erklärte Röttgen unlängst mit Blick auf das 40-Prozent-Ziel.
Derartige Absichtserklärungen sehen die Linksfraktion (17/1475) und Bündnis 90/Die Grünen (17/1430) in eigenen Anträgen als nicht ausreichend an. Über die Anträge berät der Bundestag am Donnerstag, 6. Mai 2010, ab 12.10 Uhr 90 Minuten lang.
Nach dem Willen der Linken soll die Bundesregierung dem Beispiel Großbritanniens folgend ein Klimaschutzgesetz vorlegen solle, in dem die nationalen Klimaziele verankert werden. Das derzeitige Prinzip der "Deklarierung" von Klimazielen mache es der Regierung möglich, "ohne Mitwirkung des Parlaments die Ziele zu ändern", kritisiert die Fraktion. Zudem würden "Abweichungen vom Zielpfad folgenlos bleiben", befinden die Abgeordneten.
In dem vorzulegenden deutschen Klimaschutzgesetz müssten daher geeignete Sanktionsmechanismen für die Nichterfüllung von sektoralen Klimaschutzzielen entsprechend dem Verursacherprinzip festgeschrieben werden, heißt es in dem Antrag.
Bei drohender Nichterfüllung der deutschen Klimaziele müsse zudem rechtzeitig ein Mechanismus ausgelöst werden, in dessen Ergebnis zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen ergriffen werden müssen, um die Ziele zu erreichen, fordert die Linksfraktion. Auch bei der eigentlichen Zielstellung geht sie einen Schritt weiter als die Bundesregierung: Statt 40 Prozent solle eine Minderung von 50 Prozent bis 2020 gegenüber dem Wert von 1990 gesetzlich festgeschrieben werden.
Mit der Forderung nach einer gesetzlichen Fixierung von Klimazielen steht die Linksfraktion nicht allein. Naturschutzorganisationen wie der WWF oder der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sprechen sich ebenfalls für ein Klimaschutzgesetz mit verbindlichen und jährlich fixierten nationalen Minderungszielen für Treibhausgase aus.
Die bisherigen langfristigen Zielsetzungen müssten per Gesetz in konkrete überprüfbare Zwischenschritte gefasst wer