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Die im vergangenen Jahr novellierte EU-Spielzeugrichtlinie bietet nur einen unzureichenden Schutz für Kinder vor gesundheitsgefährdenden Stoffen im Spielzeug. Diese Ansicht vertrat die Mehrheit der zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie am Montag, 17. Mai 2010, geladenen Sachverständigen. Grundlage des Hearings bildeten Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/656) und der Linksfraktion (17/1563).
Hauptproblem, so Andreas Luch vom Bundesinstitut für Risikobewertung, seien polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs), von denen viele "krebserzeugend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend“ seien. Bei diesen Stoffen gebe es "keinen sicheren Grenzwert“.
Es sei daher notwendig, die Aussetzung der Kinder mit diesen Substanzen so weit zu reduzieren wie es technisch machbar sei. Die in der Richtlinie enthaltene Orientierung an der Chemikaliengesetzgebung führe jedoch dazu, das sehr hohe PAK-Aussetzungen über Spielzeug erlaubt blieben.
Heribert Wefers vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisierte ebenfalls, dass die in der Spielzeugrichtlinie verankerten PAK-Grenzwerte "um Größenordnungen schlechter sind“ als sie für Lebensmittelkontaktmaterial festgeschrieben seien und sogar die Grenzwerte für Autoreifen unterschreiten würden. "Die Werte können dem Schutzniveau von Kindern gar nicht gerecht werden“, schlussfolgerte Wefers.
Dringenden Nachbesserungsbedarf sah auch Alexandra Caterbow von der Organisation Women in Europe for a Common Future (WECF). Sie bemängelte unter anderem "umfangreiche Ausnahmen“ des Verbotes von krebserregenden Stoffen ebenso wie "nicht ausreichende Grenzwerte für Schwermetalle“. Sollte es nicht gelingen in diesem Sinne die Richtlinie nachzubessern. müsse eine "nationale Lösung“ für diese Probleme gefunden werden, forderte sie.
Für eine Kontrolle des Spielzeugs durch "unabhängige Dritte“ sprach sich Christian Gicklhorn vom Verband der Technischen Überwachungsvereine aus. Das sei auch im Interesse jener Hersteller, die große Anstrengungen unternehmen würden, um dem Sicherheitsinteresse der Kinder zu entsprechen. Deren Aufwand rechne sich derzeit nicht, da die Vorschriften nicht einheitlich für di