Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > 2010
In einer rund 90-minütigen Debatte hat der Bundestag am Donnerstag, 6. Mai 2010, in erster Lesung über die Neuordnung der Jobcenter beraten. Die Fraktionen von CDU/CSU, FDP und SPD hatten einen gemeinsamen Gesetzentwurf (17/1555) eingebracht, der die künftige Zusammenarbeit zwischen Bund und Kommunen bei der Arbeitsvermittlung regeln soll.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2007 die gemeinsame Betreuung von Langzeitarbeitslosen für verfassungswidrig erklärt und bis Ende 2010 eine Neuregelung verlangt. Der Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung sei nicht mehr gewährleistet, hieß es in der Urteilsbegründung.
Für den Bürger sei nicht mehr erkennbar, wer für die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben zuständig sei. Deshalb müssen die Abgeordneten auch einer Grundgesetzänderung (17/1554) zustimmen. Dafür ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit des Bundestags notwendig. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2011 in Kraft treten.
Bundesarbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen (CDU) verteidigte den zwischen den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP sowie der SPD ausgehandelten Kompromiss. "Die Jobcenter-Reform ist die richtige Lösung zum richtigen Zeitpunkt", sagte sie. Langzeitarbeitslose brauchten präzise Hilfen, die alle unter einem Dach zur Verfügung stehen müssten.
"Die Neuordnung der Jobcenter lässt diesen Gestaltungsspielraum zu", sagte von der Leyen. Deutschland komme langsam aus dem krisenbedingten Tief heraus. Deshalb sei es um so wichtiger, jetzt entschlossen die Neuorganisation der Arbeitsvermittlung anzugehen.
Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, Hubertus Heil, warnte davor, dass wieder Pingpong gespielt werde zwischen den einzelnen Behörden. Deshalb habe die SPD-Fraktion die Hand gereicht, um dafür zu sorgen, dass die Jobcenter nicht zerschlagen würden. "Es ist ein guter Kompromiss, der dafür sorgt, dass die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kommunen besser wird", sagte Heil.
Man habe sich aber auch darauf verständigt, dass die Stellen von 3.200 Job-Vermittlern bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) entfristet werden müssten, was bislang nicht geschehen sei. Heil w