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Bei der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 17. Mai 2010, waren sich die eingeladenen Experten uneinig, wie die Leistungen der Grundsicherung ("Hartz IV“) so umgestaltet werden können, dass sie dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Februar 2010 entsprechen. Grundlage der Anhörung waren zwei Anträge der SPD-Fraktion (17/880) sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/675).
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil festgestellt, dass die Regelungen zur Grundsicherung "nicht dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“ entsprechen.
Das Gericht hatte insbesondere kritisiert, dass bei der Berechnung der Leistungen für Kinder deren spezifischer Bedarf nicht berücksichtigt worden sei. Der Regelsatz für Kinder müsste sich an "kindlichen Entwicklungsphasen und einer kindgerechten Persönlichkeitsentfaltung“ ausrichten, forderten die Karlsruher Richter.
Andreas Kilbitz vom Deutschen Kinderschutzbund sagte in der Anhörung, dass sein Verband das so genannte "Gutscheinmodell“ nicht unterstütze. Den Eltern werde ihre Verantwortung vorenthalten, wenn sie statt zusätzlichem Geld Gutscheine für die Förderung ihrer Kinder bekämen. Viele Studien zeigten, dass die überwiegende Mehrheit der Eltern unter den Leistungsempfängern eher bei sich selber als bei ihren Kindern spare.
Dietrich Engels vom Institut für Sozialforschung mahnte, dass die Ausgabe von Gutscheinen zu einem größeren Verwaltungsaufwand führen würde. Jürgen Wuttke von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hingegen sah Gutscheine als eine Möglichkeit, um bedürftigen Kindern Zugang zu schulischen, kulturellen oder sportlichen Angeboten zu garantieren.
Die Volkswirtin Dr. Irene Becker wies darauf hin, dass es bei der Berechnung der Regelsätze nach dem so genannten "Statistikmodell“ keine Alternative zur "Einkommens- und Verbrauchsstichprobe“ (EVS) des Statistischen Bundesamtes gebe. Um die Regelsätze zu ermitteln, werden dabei die Ausgaben vo