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"Der Zivildienst ist gerettet", verkündete Familienministerin Dr. Kristina Schröder (CDU) Mitte Mai, als sich das Bundeskabinett auf ein Gesetz zur Änderung wehr- und zivildienstrechtlicher Vorschriften 2010 geeinigt hatte. Dieser Gesetzentwurf wird von CDU/CSU und FDP in den Bundestag eingebracht (17/1953) und am Freitag, 11. Juni 2010, ab 9 Uhr in erster Lesung beraten. Er soll im Anschluss an die 75-minütige Debatte zur federführenden Beratung an den Verteidigungsausschuss überwiesen werden.
Die geplanten Änderungen kürzen den Wehr- und Zivildienst von neun auf sechs Monate und entsprechen den Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag. Zudem ist eine freiwillige Verlängerung des Zivildienstes um bis zu sechs Monate vorgesehen, die an den Wehrdienst angelehnt ist. Im Vorhinein hatten vor allem große Wohlfahrtsverbände Bedenken hinsichtlich der Verkürzung des Zivildienstes geäußert.
Derzeit gebe es frei vereinbarte Tätigkeiten mit verschiedenen Rechtsformen im Anschluss an den Zivildienst, heißt es im Gesetzentwurf. Dies sei jedoch mit Nachteilen für die Zivildienstleistenden und die Dienststellen verbunden. Die gesetzlichen Änderungen sollen diese Anschlusstätigkeiten in einem "öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis" vereinheitlichen.
Der Antrag auf eine freiwillige Verlängerung des Zivildienstes kann jedoch erst nach zwei Monaten gestellt werden. So soll verhindert werden, dass die Verlängerung von den Dienststellen zur Bedingung für eine Einstellung gemacht wird. Die Bundesregierung rechnet damit, das etwa jeder dritte Zivildienstleistende seinen Dienst um durchschnittlich vier bis fünf Monate verlängern wird.
Mit der Verkürzung der Dienstpflicht würde die Möglichkeit entfallen, den Dienst abschnittsweise zu absolvieren. Auch Wehrsold und Urlaub sollen an die verringerte Dienstzeit angepasst werden.
Während Wehrdienstleistende bei freiwilliger Verlängerung einen finanziellen Zuschlag erhalten sollen, liegt ein solcher Zuschlag beim Zivildienst nach den Plänen der Regierung im Ermessen der Dienststelle und soll nicht vom Bund erstattet werden. Das Gesetz soll am 1. Dezember 2010 in Kraft treten.
In dem Entwurf spricht sich die Regierung zudem für eine Stärkung der Freiwilligendienste aus. So sollen die Zuschüsse an die Dienststellen künftig einheitlich aus dem Kinder- und Jugendhilfeplan des Bundes kommen, die Auszahlung soll vereinfacht werden.
Damit will die Regierung Lücken schließen, d