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Die von den Koalitionsfraktionen Union und FDP geplante Ausweitung der Prüfkompetenzen des Nationalen Normenkontrollrates (NKR) hat die Mehrheit der Sachverständigen im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie begrüßt. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses unter Vorsitz von Eduard Oswald (CDU/CSU) am Montag, 28. Juni 2010, zu dem Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrats (17/1954) wurden allerdings auch verfassungsrechtliche Bedenken deutlich.
So begrüßte Prof. Dr. Volker Wittberg von der Fachhochschule des Mittelstandes die Erweiterung des Mandats des NKR in seiner Stellungnahme als "absolut sinnvoll und gelungen“. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der beim Bundeskanzleramt angesiedelte NKR in Zukunft nicht nur die mit einem Gesetzentwurf verbundenen Bürokratiekosten prüft, sondern alle Regelungsfolgen.
Dieser "Erfüllungsaufwand“ soll künftig auch für Gesetzentwurfe des Bundesrates ermittelt werden. Sofern eine Fraktion es verlangt, soll der NKR auch bei Gesetzentwürfen aus der Mitte des Bundestages tätig werden. Wittberg begrüßte, die Einbeziehung des Erfüllungsaufwandes erhöhe die Transparenz hinsichtlich von Regelungsvorhaben, ohne auf die politische Gestaltung Einfluss zu nehmen.
Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag begrüßte den Entwurf und forderte eine Überprüfung aller Gesetzentwürfe durch den NKR. Prüfungen von Entwürfen aus der Mitte des Bundestages dürften nicht vom Antrag einer Fraktion abhängen.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks begrüßte die Zuständigkeitserweiterung. Damit werde vermieden, dass belastungsintensive Gesetzentwürfe künftig nicht von der Bundesregierung selbst, sondern von den Regierungsfraktionen eingebracht würden, um eine Folgenabschätzung des NKR zu vermeiden.
Frank Frick von der Bertelsmann-Stiftung regte Befristungsklauseln an, die mit Evaluationsklauseln verknüpft werden sollten. Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft zeigte sich zufrieden, dass die Prüfkompetenzen des NKR nicht auf Fragen der Nachhaltigkeit ausgedehnt werden sollen. Das würde zu einer Überfrachtung der Kompetenzen des NKR führen.
Der Rechtsanwalt und frühere Staatssekretär Dieter Schubmann- Wagner warnte