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Ob und in welchem Ausmaß Lebensmittel mit nährwert- und gesundheitbezogenen Angaben beworben werden dürfen, ist unter Experten umstritten. Das wurde während der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter Vorsitz von Hans-Michael Goldmann (FDP) am Mittwoch, 6. Oktober 2010, zum Thema "Nährwertprofile im Rahmen der Health-Claims-Verordnung“ deutlich. Die Verordnung der Europäischen Union regelt seit dem 1. Juli 2007, wie Lebensmittel gekennzeichnet sein sollen und wann sie zum Beispiel als gesund bezeichnet werden dürfen.
Dr. Stefan Etgeton von der Verbraucherzentrale Bundesverband forderte, dass die "Health Claims" auf Lebensmitteln die Ausnahme bleiben müssten. Ansonsten hätten die Angaben keine Orientierungsfunktion mehr für die Verbraucher.
Dem stimmte auch Sofie Krogh Holm vom dänischen Verbraucherrat zu. "Auch wenn Schokolade viel Kalzium enthält und damit beworben wird, dass dies dem Knochenaufbau dient, bleibt sie ein Dickmacher.“ Die Angabe zum Knochenaufbau sei damit irreführend. Lebensmittel müssten ganzheitlich betrachtet werden: "Die Gesamternährungsbilanz ist entscheidend", sagte Holm.
Hauptzweck der Health-Claim Verordnung sei der Verbraucherschutz. Der Verbraucher solle in die Lage versetzt werden, eine auf Fakten basierte Wahl treffen zu können. Dieser Zweck werde allerdings so lange nicht erfüllt, wie die Angaben auf Lebensmitteln sich nicht auf Nährwertprofile stützen müssen, die eindeutige Grenzwerte etwa für Salz oder Zucker festlegen, welche die Lebensmittel nicht überschreiten dürfen.