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Am Donnerstag, 2. Dezember 2010, debattiert der Deutsche Bundestag ab 13 Uhr 45 Minuten lang abschließend drei Anträge zur Menschenrechtslage im Iran. Aktueller Hintergrund ist unter anderem die möglicherweise kurz bevorstehende Hinrichtung der Iranerin Sakineh Mohammadi Ashtiani, die im Mai 2007 des Ehebruchs und der Beihilfe zur Ermordung ihres Ehemanns für schuldig befunden wurde, und die Verhaftung zweier deutscher Journalisten der Zeitung "Bild am Sonntag", die den Sohn Sakineh Ashtianis interviewen wollten, im Iran. Die für Juli 2010 angesetzte Steinigung der Mutter zweier Kinder hatte international Proteste ausgelöst und war daraufhin zunächst ausgesetzt worden, doch hat das Oberste Gericht in Teheran Angaben von Menschenrechtsaktivisten zufolge Anfang November 2010 die Vollstreckung der Todesstrafe durch den Strang genehmigt.
In einem gemeinsamen Antrag fordern deshalb die Koalitionsfraktionen, die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/4011) die Bundesregierung auf, sich bei der iranischen Regierung "intensiv" dafür einzusetzen, dass das Todesurteil gegen Sakineh Ashtiani aufgehoben wird. Außerdem soll die Bundesregierung die Machthaber in Teheran auffordern, die Frau sofort freizulassen, wenn ihr die zu Last gelegte Tat nicht nachgewiesen werden kann.
In diesem Zusammenhang weisen die Antragssteller darauf hin, dass als Hauptbeweismittel für Verurteilungen in iranischen Strafverfahren Geständnisse angeführt würden. Diese würden "regelmäßig und systematisch durch Folter erzwungen“. Die Anwendung von Isolationshaft und Verweigerung rechtlichen Beistands sollen das Vorbringen eines Geständnisses durch die Demoralisierung des Opfers beschleunigen und verhindern, dass die Öffentlichkeit von der grausamen Methode der Folter Kenntnis erhält, schreiben die Fraktionen weiter.
Der Antrag zeichnet darüber hinaus ein detailliertes Bild der aktuellen Menschenrechtslage im Iran, die sich unter der Präsidentschaft Mahmud Ahmadinedschads stetig und seit den umstrittenen Präsidentschaftswahlen im Juni 2009 noch einmal drastisch verschlechtert habe.
Neben fehlender Versammlungsfreiheit, eingeschränkter Meinungsfreiheit und anhaltenden Repressalien gegen die Presse komme es zu willkürlichen Verhaftungen, "Verschwindenlassen“ von Personen und Folter. Frauen würden gesellschaftlich und rechtlich massiv diskriminiert. Im Iran existiere zudem nur eine starkeingeschränkte Religionsfreiheit und den Angehörigen ethnischer Minderheiten würden ihre verfassungsmäßigen Rechte vorenthalten. Darüber hinaus sähen sich sexuell