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Weitgehende Einigkeit herrschte am Montag, 14. März 2011, unter den Sachverständigen während einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit über eine geplante Änderung des Bundes-Immissionsgesetzes. Laut Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP (17/4836) soll in das Gesetz folgender Passus eingefügt werden: "Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden.“
Damit sollen Klagen von Anwohnern gegen Kinderlärm erschwert beziehungsweise verhindert werden. Bei der Anhörung beurteilten die sechs Experten den Vorstoß der Abgeordneten, Kinderlärm in der Gesellschaft zu privilegieren, überwiegend positiv.
Prof. Dr. Martin Schulte von der Technischen Universität Dresden stellte sich als vierfachen Familienvater und Anwohner einer Kindestagesstätte vor, der beide Sichtweisen versteht. Er bezeichnete sich als "grundsätzlich mit dem Gesetzentwurf einverstanden“ und gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass die Gesetzesänderung eine "befriedene Wirkung“ haben werde.
Er mahnte aber auch an, dass technische Möglichkeiten einer Lärmminderung, wie beispielsweise das Entfernen einer Röhrenrutsche an der Nachbargrenze oder die Anschaffung von Bobbycars mit leisen Reifen, ausgeschöpft werden sollten.
Zudem sei der Bring- und A