Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > 2011
Die möglichen Konsequenzen für den deutschen Arbeitsmarkt aus der zum 1. Mai in Kraft tretenden Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union bewerten Experten unterschiedlich. Dies wurde bei der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Vorsitz von Katja Kipping (Die Linke) am Montag, 4. April 2011, deutlich. Gegenstand der Anhörung waren Anträge der SPD-Fraktion "Faire Mobilität und soziale Sicherung - Voraussetzungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 1. Mai 2011 schaffen“ (17/4530) und der Fraktion Die Linke "Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial gestalten“ (17/5177).
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände rechnet nicht damit, dass es nach dem 1. Mai zu Nachteilen auf dem deutschen Arbeitsmarkt kommt. "Ängste vor der Freizügigkeit sind dementsprechend ebenso unbegründet wie die Forderung nach pauschalen Einschränkungen wie beispielsweise durch die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns“, hieß es.
Mit einem großen Ansturm auf den deutschen Arbeitsmarkt sei nicht zu rechnen, da der wirtschaftliche Aufholprozess in den acht mittel- und mittelosteuropäischen Staaten, die am 1. Mai 2004 der EU beigetreten waren, dynamisch fortschreite.