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Bei der Erörterung der offenen Fragen zum Thema "Diskriminierungsfreie Kündigungsfristen“ sind sich die Experten während der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 11. April 2011, uneins geblieben. Gegenstand der Anhörung waren ein Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (Aktenzeichen C-555/07) zur Erweiterung des Kündigungsschutzes bei unter 25-Jährigen (17/775) sowie ein weiterer Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Paragrafen 622 Absatz 2 Satz des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mit dem Ziel einer diskriminierungsfreien Ausgestaltung der Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen (17/657).
In seiner Stellungnahme unterstützt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) die Gesetzentwürfe nachdrücklich. Überlegungen des Gesetzgebers, eine Verlängerung der Kündigungsfristen generell erst ab Erreichen des 25. Lebensjahres vorzusehen, "scheint nach unserer Auffassung nicht europarechtskonform“, heißt es weiter.
Es bliebe bei den gleichen Wertungswidersprüchen, "wenn der 25-Jährige, der seit acht Wochen arbeitet“, eine Kündigungsfrist von vier Wochen habe und der 30-Jährige, der acht Jahre gearbeitet hat, eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
Die Bundesv