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Arbeitnehmer sollen zur Sicherung ihres Existenzminimums einengesetzlichen Mindestlohnerhalten. Dies fordern die Linksfraktion in ihrem Antrag (17/4038), die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Gesetzentwurf (17/4435) und die SPD-Fraktion in ihrem Antrag (17/1408) mit Blick auf die Einführung der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU am 1. Mai. Alle drei Fraktionen schlagen außerdem die Gründung eines Gremiums zur Festlegung einer Lohnuntergrenze vor. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat bislang die Ablehnung der SPD-Antrags empfohlen (17/5101). Über die Anträge wird der Bundestag amDonnerstag, 14. April 2011, ab 13.10 Uhr 75 Minuten lang abschließend beraten und abstimmen.
In ihrem Antrag spricht sich die Linksfraktion (17/4038) für einen Mindestlohn von zehn Euro brutto pro Stunde bis zum 1. Mai 2013 aus. Die Einführungsphase für die Lohnuntergrenze soll nach Willen der Parlamentarier am 1. Mai 2011 beginnen. Der Mindestlohn müsse in jedem Fall gewährleisten, dass eine alleinstehende Person durch eine Vollzeitbeschäftigung ein über dem Existenzminimum liegendes Arbeitsentgelt erhält, heißt es weiter.
Die Modalitäten der Einführung und der Anpassung der Lohnuntergrenze soll die Bundesregierung in Abstimmung mit den Tarifparteien und wissenschaftlichen Experten bestimmen, fordert die Fraktion und schlägt dazu einen nationalen Mindestlohnrat vor. In Einzelfällen soll es wirtschaftliche Hilfen für Unternehmen in der Einführungsphase geben, heißt es in dem Antrag.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem Gesetzentwurf (