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Bundeskanzler Adenauer ist am 2. Mai 1951 feierlich als gleichberechtigtes Mitglied in die Sitzung des Ministerausschusses des Europarates eingeführt worden. © dpa - Bildarchiv
Einheit und Zusammenarbeit in Europa fördern - mit diesem Ziel hatten am 5. Mai 1949 zehn europäische Staaten in London die erste zwischenstaatliche politische Organisation Europas gegründet - den Europarat. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschloss der Bundestag nach der dritten Lesung am 15. Juni 1950 den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Europarat. Am 2. Mai 1951 erhielt Deutschland die Vollmitgliedschaft im Europarat. Zuvor war Deutschland assoziiertes Mitglied.
Die Bundesrepublik war dem Europarat am 13. Juli 1950 zunächst als assoziiertes Mitglied beigetreten - für eine Vollmitgliedschaft fehlte Deutschland die nötige außenpolitische Souveränität. Als assoziiertes Mitglied konnte Deutschland Vertreter in das beratende Organ des Europarates, die parlamentarische Versammlung, entsenden. Der Zugang zum Ministerkomitee, in welchem die Mitgliedstaaten durch Ihre Außenminister vertreten werden, blieb ihr verwehrt.
Über die Möglichkeit einer assoziierten Mitgliedschaft hatten die Abgeordneten des Bundestag am das erste Mal am 13. Juni 1950 debattiert - und vor allem gestritten. Denn die sechsstündige Debatte war geprägt von den unüberbrückbaren Differenzen des Bundeskanzlers Konrad Adenauer (CDU) und des SPD-Vorsitzenden Kurt Schumacher.
Obwohl Adenauer und Schumacher die gleichen Ziele - vollständige Souveränität und Gleichberechtigung Deutschlands, Abschaffung des Besatzungsstatuts, Einheit Deutschlands - verfolgten, gingen ihre Meinungen darüber, welcher Weg der richtige wäre, weit auseinander.
Adenauer strebte die vollständige Souveränität und Gleichberechtigung Deutschlands über den Weg der Integration, die Bindung an den Westen und die Integration Europas an. Auf dem Weg zur Wiedereingliederung Deutschlands in die Gemeinschaft der Völker war das "Petersberger Abkommen“ für Adenauer ein notwendiger erster Schritt, dem weitere folgen mussten.
Dieses Abkommen vom 22. November 1949 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Alliierten Hohen Kommission ermöglichte der Bundesrepublik die Herstellung konsularischer und wirtschaftlicher Beziehungen sowie den Beitritt zum Europarat - Beziehungen, die das zuvor geltende Besatzungsstaut nicht erlaubte.
Auch die Einrichtung eines Außenministeriums wurde erst durch eine weitere Änderung des Besatzungsstatuts am 6. März 1951 möglich. Erster Außenminister der Bundesrepublik wurde am 15. März 1951 Bundeskanzler Konrad Adenauer. Am 1. Mai 1