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Öffentliche Anhörung am 09. Mai 2011 zur Gesundheitspolitik
Starke Schmerzmittel, die der Betäubungsmittelverordnung unterliegen, sollen aus der Verpflichtung zum Austausch mit preisgünstigeren Arzneimitteln herausgenommen werden. Das fordert eine von der Deutschen Schmerzliga eingebrachte öffentliche Petition, die der Petitionsausschuss am Montag, 9. Mai 2011, in öffentlicher Sitzung behandelt hat.
Dr. Marianne Koch, Vorsitzende der Deutschen Schmerzliga, machte dabei deutlich, dass die als Folge der zwischen Krankenkassen und Arzneimittelherstellern geschlossenen Rabattverträge zu verzeichnende Umstellung der Medikamente für Schmerzpatienten für diese mit erheblichen Nebenwirkungen verbunden wären.
Es sei sehr schwierig, so Koch, für Patienten, die so starke Schmerzmittel erhielten, dass diese der Betäubungsmittelverordnung unterliegen, "die richtige Dosierung zu finden“. Hier müsse der Arzt "sehr sorgfältig und individuell vorgehen“.
Wenn dann das gefunden Medikament durch den Apotheker mit Verweis auf die mit der Krankenkasse des Patienten geschlossenen Rabattverträge durch ein preisgünstigeres mit den gleichen Wirkstoffen ersetzt werde, müsse der Patient im Grunde neu eingestellt werden, sagte Marianne Koch.
"Auch bei gleichem Wirkstoff haben die Medikamente nicht die gleiche Wirkung, wenn sie von verschiedenen Herstellern sind“, so die frühere Filmschauspielerin. Es spiele dabei keine Rolle, ob die Umstellung von Originalpräparaten zu Generika oder auch umgekehrt erfolge. Insofern sei die Petition auch nicht als Forderung nach einer Schutzzone für Originalmedikamente zu verstehen, sagte Koch.
Auf Nachfrage einzelner Abgeordneter, ob nicht die "Aut-Idem-Regelung“, wonach der verschreibende Arzt auf dem Rezept vermerken kann, dass nur das konkret verschriebene Medikament dem Patienten a