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Gleiches Rentenrecht in Ost und West fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Einen entsprechenden Antrag (17/5207) wird der Bundestag am Donnerstag, 26. Mai 2011, ab 16.15 Uhr zusammen mit einem Antrag der Linksfraktion (17/4192) abschließend beraten. Für die Debatte sind 45 Minuten vorgesehen, über den Antrag der Linken wird namentlich abgestimmt. Bündnis 90/Die Grünen wollen gleiche rentenrechtliche Regelungen für Versicherte in den alten und neuen Bundesländern herstellen und so "existierende Ungleichbehandlungen“ beseitigen.
Zur Begründung heißt es, mit dem Renten-Überleitungsgesetz (RÜG) seien die Anwartschaften der Versicherten in den neuen Bundesländern in das System der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch überführt worden. Dabei sei "im Grundsatz“ ein einheitliches Rentenrecht in den alten und neuen Bundesländern geschaffen worden.
Das RÜG habe allerdings ausdrücklich vorgesehen, dass bis zur Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse eine Reihe von rentenrechtlich maßgeblichen Rechengrößen und Verfahrensweisen für die alten und neuen Bundesländer vorgesehen und angewendet werden sollten. Dies habe zu "Unzufriedenheit“ geführt und "die gegenseitigen Vorbehalte“ in Ost und West bestärkt.
Zwei Jahrzehnte nach der Wende hätten die als Übergangsregelungen gedachten rentenrechtlichen Unterschiede immer noch Bestand und würden "ohne Eingriffe des Gesetzgebers“ noch so lange existieren, bis sich die Entgelte und damit die Rentenwerte in den alten und neuen Bundesländern vollkommen angeglichen haben. Dies, so die Grünen, könne "aus heutiger Sicht noch sehr lange dauern“.
Schwarz-Gelb habe im Koalitionsvertrag vereinbart, noch in dieser Legislatur ein einheitliches Rentensystem in Ost und West einzuführen, sei bislang konkrete Vorschläge aber schuldig geblieben.
Die Fraktion schreibt, aus Antworten der Bundesregierung auf schriftliche Anfragen zur Schaffung eines einheitlichen Rentensystems könne man erkennen, dass die Bundesregierung "nicht absehen kann, wie lange es noch dauern wird, bis der Anpassungsprozess der Rentensysteme in Ost und West vollzogen ist“ und dass sie "in nächster Zeit keine Lösung präsentieren wird“.
Deshalb fordert die Fraktion, die Regierung solle den aktuellen Rentenwert Ost und die Beitragsbemessungsgrenze Ost auf