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Unternehmen erhalten, Arbeitsplätze sichern - dazu soll die Reform des Insolvenzrechts beitragen. Am Donnerstag, 30. Juni 2011, berieten die Bundestagsabgeordneten über einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/5712) in erster Lesung. Kontroversen gab es unter anderem über die geplante Konzentration der Insolvenzgerichte und das vorgesehene Schutzschirmverfahren. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) plädierte für eine "Kultur der zweiten Chance“ in Deutschland. Mit der Fortentwicklung des Gesetzes wolle die Bundesregierung dem Insolvenzverfahren das "Stigma des Scheiterns“ nehmen.
Viele Unternehmer scheuten den Gang zum Insolvenzgericht und verschleppten die Möglichkeit, ihre Firma zu sanieren, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Dem solle entgegengewirkt werden. Der Einfluss der Gläubiger werde durch die Einrichtung eines vorläufigen Gläubigerausschusses gestärkt, sagte die FDP-Politikerin.
Der Ausschuss solle an der Wahl des vorläufigen Insolvenzverwalters mitwirken. Die Möglichkeit, dass Unternehmer auch während der Insolvenz ihre Firma selber verwalten, werde ausgebaut. Den Besitzern solle "die Angst vor Kontrollverlust“ genommen werden. Leutheusser-Schnarrenberger betonte, die Reform sei nur ein Schritt von mehreren. Zum Thema Verbraucherinsolvenzen beispielsweise seien weitere Regelungen nötig.
Das Insolvenzrecht bestehe nicht nur aus Paragrafen, dahinter versteckten sich immer auch Emotionen, sagte Burkhard Lischka (SPD). "Da gibt es Ansätze, die weisen in die richtige Richtung“, lobte er den Gesetzentwurf im Grundsatz. Es sei wünschenswert, wenn gefährdete Unternehmen rechtzeitiger Insolvenz anmelden. Das geplante Schutzschirmverfahren habe aber einen gewaltigen Pferdefuß: "Der Schutzschirm wird in der Praxis höchst löchrig sein“, prophezeite Lischka.
Sobald bekannt werde, dass ein Unternehmer den Schutzschirm beantragt habe, würden ihm seine Banken sämtliche Kredite kündigen. Dann sei der Unternehmer tatsächlich zahlungsunfähig. In diesem Fall aber werde der Schutzschirm abgezogen. Jetzt sei der Unternehmer gezwungen, das zu tun, was er vermeiden wollte: Insolvenz zu beantragen.
Die Reduzierung der Zahl der Insolvenzgerichte lehnte Lischka ab. "Um die Qualität unserer Gerichte beneiden uns doch andere Staaten“, sagte er. Keine Studie belege, dass kleinere Insolvenzgerichte schlechter arbeiten als große. Es gebe also keine Notwendigke