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Eine im Rollstuhl sitzende Mutter spielt mit ihrer Tochter, die auf einer Schaukel sitzt. © picture alliance / dpa Themendienst
Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) stand im Mittelpunkt einer Debatte im Bundestag am Freitag, 8. Juli 2011. Nach halbstündiger Aussprache folgte das Parlament den Empfehlungen des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/6154, 17/6155) und stimmte mit der Mehrheit der Koalitionsstimmen für den Antrag von CDU/CSU und FDP (17/4862) und gegen Anträge der Linksfraktion (17/4911, 17/5043). Während der Debatte hob Maria Michalk (CDU/CSU) hervor, dass die Bundesrepublik zu den ersten Unterzeichnerstaaten der UN-Behindertenkonvention gehört. Sie dankte der Bundesregierung für ihren Einsatz.
Gleichzeitig äußerte sie Unverständnis gegenüber der Kritik, die betroffenen Interessengruppen seien in die Ausarbeitung des nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der Konvention nicht ausreichend einbezogen worden. Am Ende gehe es darum, das Wünschenswerte gemeinsam zu erarbeiten und das Machbare zu beschließen, sagte sie.
Unter dem Schlüsselwort "Inklusion“ sei ein Perspektivwechsel in der Behindertenpolitik eingeleitet worden. "Dieser Begriff beschreibt aber kein Ergebnis, sondern einen Prozess. Es gibt immer Verbesserungen.“
Gabriele Molitor (FDP) betonte, die Behindertenkonvention "hält etwas Selbstverständliches fest, was leider nicht in der ganzen Welt selbstverständlich ist“. In ihr gehe es da