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Die Oppositionsfraktionen setzen sich dafür ein, die Möglichkeiten zur Befristung von Arbeitsverträgen einzugrenzen. Am Donnerstag, 29. September 2011, wird der Bundestag die drei hierzu von Bündnis 90/Die Grünen, der Linksfraktion und der SPD eingereichten Anträge abschließend diskutieren. Die 90-minütige Debatte beginnt gegen 11.25 Uhr. Die Grünen fordern in ihrem Antrag (17/2922) die Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes, in dem die sogenannte sachgrundlose Befristung und die "Befristung zur Erprobung" gestrichen werden soll. Die Zahl der Normalarbeitsverhältnisse nehme immer weiter ab, während der Anteil der "atypischen Beschäftigung" wachse, so die Begründung.
Für Beschäftigte bedeuteten die Stellen auf Zeit erhebliche persönliche Unsicherheiten. Die Angst vor Arbeitsplatzverlust habe stark zugenommen und reiche weit in die Mitte der Gesellschaft. Dieser Trend muss nach Ansicht der Grünen gebrochen werden.
Er dürfe nicht, wie von der Bundesregierung geplant, durch weitere Deregulierung und Ausweitung der befristeten Beschäftigung noch verschärft werden, schreiben die Parlamentarier.
Die Fraktion Die Linke (17/1968) fordert ebenfalls, die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsverhältnisses aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz zu streichen. Darüber hinaus müsse die Befristung zur Erprobung wegfallen.
Befristete Arbeitsverhältnisse würden bei Neueinstellungen immer mehr zur Regel, begründet die Fraktion ihren Vorstoß. 53 Prozent der Neueinstellungen im Osten und 42 Prozent im Westen erfolgten mit einer Befristung. Nach Ausbildung, Arbeitslosigkeit oder Leiharbeit verlängerten zeitlich befristete Arbeitsverhältnisse die persönliche Planungsunsicherheit. Die "ausschließliche Ausrichtung der zeitlichen Befristung an wirtschaftliche Erfordernisse ist nicht akzeptabel und richtet sich gegen die Beschäftigten", schreibt die Linksfraktion.