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Die Forderung, Deutsch als Landessprache ins Grundgesetz aufzunehmen, ist im Petitionsausschuss unter Vorsitz von Kersten Steinke (Die Linke) überwiegend auf Skepsis gestoßen. Bei einer öffentlichen Sitzung am Montag, 7. November 2011, beschäftigten sich die Abgeordneten mit zwei öffentliche Petitionen. Die eine sprach sich gegen, die andere für eine Aufnahme aus.
So plädierten der Verein Deutsche Sprache (VDS) und der Verein für deutsche Kulturbeziehungen im Ausland (VDA) dafür, dass die deutsche Sprache als Landessprache im Grundgesetz festgeschrieben wird. Damit werde nicht nur die Funktion der deutschen Sprache als das „wichtigste Verständigungsmittel anerkannt, sondern auch ihre besonderen Aufgaben innerhalb unserer Gemeinschaft“ – etwa als „Gerüst für bestimmte kulturelle Ausdrucksformen“, heißt es in der Petition.
Der Hauptpetent Walter Krämer, Vorsitzender des VDS, begründete den Vorstoß mit einem „dramatischen Bedeutungsschwund und Ansehensverlust der deutschen Sprache“. Er wies darauf hin, dass bereits 17 von 27 EU-Staaten ihre Sprache als Ausdruck der jeweiligen Kultur in der Verfassung festgeschrieben hätten. Die Petition kommt auf rund 75.000 Mitzeichner.
Dagegen sprach sich der Sprachwissenschaftler Anatol Stefanowitsch dafür aus, den gesetzlichen Status der deutschen Sprache unverändert zu lassen. Deutsch als Amtssprache sei in den Verwaltungsverfahrensgesetzen von Bund und Ländern eindeutig geregelt, betonte er in seiner Petition mit Unterstützung von rund 3.000 Mitzeichnern. Damit stehe die „herausgehobene Stellung der deutschen Sprache in der Kommunikation zwischen Bürgern und staatlichen Institutionen außer Frage“.
Es bestehe zudem ein breiter gesellschaftlicher Konsens. Die Aufnahme der deutsch