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Künftig ist es Anrufern nicht mehr erlaubt, sich hinter umgeleiteten, nicht rückverfolgbaren Rufnummern zu verstecken. Das hat der Bundestag am 27. Oktober beschlossen, als er zahlreiche Änderungen am Telekommunikationsgesetz verabschiedete. Darauf macht die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil, im Interview mit der Wochenzeitung "Das Parlament" vom Montag, 14. November 2011, aufmerksam. Im Wortlaut:
Die Änderung des Telekommunikationsgesetzes ist verabschiedet. Sind die oft als Abzocke kritisierte Warteschleifen jetzt kostenlos?
Nach einer Übergangszeit von einem Jahr sorgen wir dafür, dass der Verbraucher bei Servicerufnummern erst dann zahlt, wenn er mit einem Mitarbeiter in Kontakt tritt, der sich seines Problems annimmt. Bereits drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes sind die ersten zwei Minuten bei Servicerufnummern kostenfrei.
Werden Nutzer von Smartphones, die versehentlich Werbung anklicken und dabei ungewollt ein Abo abschließen, geschützt?
Verbleibende Schlupflöcher bei Smartphones, mit denen unseriöse Internetanbieter über das sogenannte Warp-Billing abzocken, haben wir mit dem Telekommunikationsgesetz geschlossen. Der Kunde erhält also die Möglichkeit das Warp-Billing, mit dem Drittanbieter Internetleistungen bei Smartphones abrechnen, sperren zu lassen. Das führt zu effektiver Kostenkontrolle und sicherem Schutz vor Kostenfallen im Internet. Ebenfalls konnten wir durchsetzen, dass Kunden, wenn sie mit dem Handy das Warp-Billing zulassen und dabei in Kostenfallen geraten, einen Widerspruch gegen einzelne Rechnungsposten einlegen können, ohne dass dies zu einer Anschlusssperre führt.
Werbeanrufe sind ein großes Ärgernis für Telefonkunden. Ist damit jetzt Schluss?
Schon jetzt ist es bei Werbeanrufen verboten, sich mit einer unterdrückten Rufnummer zu melden. Diesen Kundenschutz, unbotmäßige Werbeanrufe identifizieren zu können, um die Chance zu haben, sich zu beschweren, weiten wir aus. Künftig ist es Anrufern nicht erlaubt sich hinter umgeleiteten, nicht rückverfolgbaren und damit falschen Rufnummern zu verstecken. Das war bisher oft die Praxis. Verstöße dagegen werden zukünftig mit 100.000 Euro anstatt wie bisher mit 10.000 Euro geahndet.
Wo ist weiterer Handlungsbedarf im Telekommunikationsbereich?
Wir konnten durchsetzen, dass die Pflicht zur Preisansage bei Call-by