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Bauern, Förster und Gärtner sollen in eine Sozialversicherung einzahlen. Für die Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (17/7916) vor, der amDonnerstag, 9. Februar 2012, ab 9 Uhr debattiert wird. Ziel ist es, einen Bundesträger als Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts zu schaffen. Der Debatte, für die 90 Minuten vorgesehen sind, liegt ein Regierungsbericht (17/8495) zugrunde. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat eine Beschlussempfehlung (17/8616) vorgelegt, über die der Bundestag ebenso abstimmt wie über einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/8619), in dem gefordert wird Höchstgrenzen für die Beitragsmaßstäbe und Bruttobeiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung festzulegen.
Der neue bundeseinheitliche Träger soll künftig für die Alterssicherung, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung der Branche zuständig sein und den Titel "Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau" tragen. Die bisherigen regionalen Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, die Träger für den Gartenbau und der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung sollen in den neuen Bundesträger eingegliedert werden.
Im Vorfeld der Debatte hatte bereits eine öffentliche Anhörung zur LSV-Neuordnung durch die Ausschüsse für Arbeit und SozialesundErnährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz stattgefunden. Die Experten waren sich weitgehend einig darin, dass aufgrund der stetig abnehmenden Zahl der aktiv Versicherten die Konzentration der Organisationsstrukturen der LSV notwendig ist.
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