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Die Bundesregierung plant nicht, in der Frage der Bereitstellung von Hospizplätzen zu einer bundesweiten Regelung überzugehen. Das machte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Ulrike Flach (FDP), am Montag, 5. März 2012, während der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses unter Vorsitz von Kersten Steinke (Die Linke) deutlich. „Wir haben uns bewusst für eine lokale Regelung entschieden, die von den Ländern gesteuert wird“, sagte Flach. Gerade im Falle von Hospiz- und Palliativstationen sei eine Regelung „vor Ort“ am besten, betonte sie. Gleichzeitig sei es jedoch Aufgabe der Bundesregierung „entsprechende Rahmenbedingungen zu setzen“. Dies sei mit der Novellierung des Arzneimittelgesetzes (AMG) 2009 auch geschehen, sagte die Staatssekretärin vor den Abgeordneten.
Anlass der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschuss war die Eingabe des Petenten Mark Castens aus Bremen, in der eine „bundesweite bedarfsgerechte Versorgung mit Hospizplätzen“ gefordert wird. Castens beklagt, dass die „wirtschaftlichen Interessen“ der entsprechenden Träger angesichts der in Paragraf 39a Satz 4 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) geregelten Finanzierung gegen den Ausbau von Hospizeinrichtungen gerichtet seien.
Daher müssten die finanziellen Rahmenbedingungen zu stationären Hospizeinrichtungen neu strukturiert werden und die „derzeitige Verantwortung von gesellschaftlichen Problemen den wirtschaftlichen Trägern genommen werden“, heißt es in der Petition.
Vor dem Petitionsausschuss sprach der Petent von seinen Erfahrungen während der letzten Lebensmonate seiner Mutter. Diese, so Castens, sei 2009 mit 61 Jahren an Lungenkrebs erkrankt. Nachdem die zuständigen Ärzte Ende