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Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales ist der sogenannte Dritte Weg der Kirchen im Arbeitsrecht von der Mehrheit der Sachverständigen als angemessen bezeichnet worden. Kritik gab es dennoch. Der Dritte Weg bezeichnet das Arbeitsrechtssystem der Kirchen, bei dem paritätisch besetzte Kommissionen aus Arbeitnehmern und Dienstgebern die Arbeitsbedingungen wie Gehalt, Urlaub und Arbeitszeit festlegen. Grundlage für die Anhörung am Montag, 26. März 2012, war ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/5523), in dem die Abgeordneten den Dritten Weg kritisieren. Er biete ein „wesentlich geringeres Schutzniveau für die Beschäftigten als in ‚normalen‘ Privatunternehmen“.
Der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche Deutschland (EDK) bei der Bundesrepublik und der EU, Reinhard Haas, und Norbert Kleyboldt vom Kommissariat der Deutschen Bischöfe befürworteten den Dritten Weg. Er sei ein dem Tarifvertragssystem gleichwertiges Verfahren, das dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen gerecht werde.
Auch Dr. Gregor Thüsing, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherung, bewertete den Dritten Weg als „stimmig und systematisch richtig“. Zudem sei er flächendeckender als die tariflichen Möglichkeiten. Artikel 9 des Grundgesetzes, in dem das Recht zur Bildung von Vereinigungen zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen festgeschrieben ist, werde durch den Dritten Weg nicht eingeschränkt, betonte der Arbeitsrechtler Prof. D