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Die Potenziale älterer Menschen sollen in der Gesellschaft besser genutzt und die geltenden Altersgrenzen auf den Prüfstand gestellt werden. Dazu gehört auch eine Flexibilisierung des Eintrittalters in den Ruhestand. Den entsprechenden gemeinsamen Antrag der CDU/CSU- und FDP-Fraktion (17/8345) verabschiedete der Bundestag am Freitag, 11. Mai 2012, mit der Mehrheit der Stimmen der Koalition gegen das Votum der SPD- und der Linksfraktion bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen. Er folgte damit einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (17/9504).
Das Alter eines Menschen sei nicht abhängig von seinem Geburtsdatum, sondern von seiner Einstellung, argumentierte der CDU-Parlamentarier Markus Grübel. Die gängigen und oft falschen Vorstellungen über das Alter müssten revidiert werden. Alter sei nicht nur durch Krankheit und Pflegebedürftigkeit gekennzeichnet.
Grübel und seine FDP-Kollegin Nicole Bracht-Bendt verwiesen darauf, dass es in Deutschland zwar möglich sei, mit 72 Jahren Bundespräsident zu werden, aber in einigen Bundesländern nicht einmal mehr Schöffe an einem Gericht oder Bürgermeister. Solche Altersgrenzen könne sich die Gesellschaft angesichts des demografischen Wandels nicht länger leisten.
Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder (CDU) verwies auf das große Engagement älterer Menschen im Bundefreiwilligendienst. Dies müsse ausgebaut werden. Die Koalition beruft sich auf die Ergebnisse des von der Bundesregierung vorgelegten "Sechsten Berichts zur Lage der älteren Generation" (17/3815).
Die Opposition stimmte der Einschätzung der Koalition über einseitige Altersbilder in der Gesellschaft prinzipiell zu. Allerdings beschränke sich ihr Antrag weitestgehend auf "Appelle und Prüfaufträge", monierte Elisabeth Scharfenberg (Bündnis 90/Die Grünen). Es könne nicht sein, dass eine hochrangige Experte