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Die geplante Einführung eines Betreuungsgeldes ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familien, Senioren, Frauen und Jugend. Unter Vorsitz von Sibylle Laurischk (FDP) stehen im Anschluss an die Plenarsitzung am Freitag, 14. September 2012, ein Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP (17/9917) sowie drei Anträge von SPD (17/9572) , Die Linke (17/9582) und Bündnis 90/Die Grünen (17/9165) im Anhörungssaal 3.101 des Berliner Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses auf der Tagesordnung.
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
In ihrem Gesetzentwurf (17/9917) sehen die Koalitionsfraktionen vor, ab dem 1. Januar 2013 ein Betreuungsgeld für Familien einzuführen. Eltern, die für ihre Kinder zwischen ein und drei Jahren keine öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen, sollen dann im kommenden Jahr zunächst 100 Euro und ab 2014 150 Euro monatlich erhalten.
Das Betreuungsgeld soll unabhängig von der Erwerbstätigkeit der Eltern gezahlt werden. Allerdings soll es als vorrangige Leistung ausgezahlt und deshalb mit Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag verrechnet werden. Die Mehrausgaben für den Bundeshaushalt werden für das kommende Jahr auf 300 Millionen Euro und ab dem Jahr 2015 mit 1,23 Milliarden Euro jährlich beziffert.
Die Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grü