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Das Seearbeitsübereinkommen von 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) muss bis 2013 in deutsches Recht umgesetzt werden. Vertreter von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden sowie weitere Experten haben deshalb am Montag, 26. November 2012, Fragen der Abgeordneten des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Vorsitz von Sabine Zimmermann (Die Linke) beantwortet.
Grundlage der einstündigen Anhörung war eine Gesetzesinitiative "zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation" der Bundesregierung (17/10959). Sie soll die "Arbeits- und Lebensbedingungen der Seeleute an Bord von Kauffahrteischiffen unter deutscher Flagge" im Einklang mit dem Seearbeitsübereinkommen und den umzusetzenden EU-Richtlinien neu regeln.
Der Verband Deutscher Reeder (VDR), vertreten durch Ralf Nagel und Runa Jörgens, befürwortete den Regierungsentwurf. Der Verband habe gemeinsam mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) an der Entwicklung des Referentenentwurfs mitgearbeitet. Das Ergebnis der vorangegangenen Diskussionen finde sich "im Gesetzentwurf wieder".
Der Gesetzentwurf sieht auch Änderungen in anderen Gesetzen, beispielsweise dem Arbeitszeitengesetz, vor. Dieses soll auf die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) erstreckt werden.