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Die Frage, welche wirtschaftspolitischen und verfassungsrechtlichen Konsequenzen eine mögliche Änderung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion für die Zukunft Europas und seiner Parlamente haben könnte, haben Experten einer Anhörung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union unter Vorsitz von Gunther Krichbaum (CDU/CSU) am Montag, 10. Dezember 2012, unterschiedlich bewertet. Grundlage der Diskussion waren der Zwischenbericht des Präsidenten des Europäischen Rates, Herman van Rompuy, mit dem Titel: "Auf dem Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion" vom Oktober 2012 (Ratsdokument SN 3962/12) und der sogenannte Quadriga-Bericht vom 5. Dezember 2012, in denen entsprechende Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Europäischen Union gemacht werden.
Die demokratische Legitimation und die Rechenschaftspflicht gegenüber den Parlamenten war ein zentrales Thema der Diskussion. Prof. Dr. Christian Callies von der Freien Universität Berlin versuchte dabei die Frage zu beantworten, welche Übertragung von Hoheitsrechten zulässig sei und welche einer Änderung des Grundgesetzes bedürften. Als ein Beispiel nannte der Jurist die möglichen Änderungen beim Budgetrecht. Sie verstießen, betonte Callies, "nicht von vornherein gegen die Verfassung".
Dies zeige unter anderem die Einführung einer Schuldenbremse. Es komme vielmehr auf die "verhältnismäßige Ausgestaltung" von europäischen "Kontroll- und Durchgriffsrechten" an. Mit der Mitgliedschaft Deutschlands in der Währungsunion sei das Land Teil einer "Stabilitätsgemeinschaft". Solange ein Mitgliedsland die Stabilitätskriterien einhalte, dürfe es keine rechtsverbindl