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Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert hat zu Beginn der Plenarsitzung am Freitag, 22. März 2013, an den 80. Jahrestag der Verabschiedung des sogenannten Ermächtigungsgesetzes erinnert. In der Berliner Kroll-Oper, wo der Reichstag nach dem verheerenden Brand vom 27. Februar 1933 zusammengetreten war, hätten die Abgeordneten am 23. März 1933 das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" beschlossen – mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit, allein gegen die Stimmen der Sozialdemokraten unter ihrem Fraktionsvorsitzenden Otto Wels, sagte Lammert.
Dessen "denkwürdige und heldenhafte Rede" sei – in den Worten seines Kollegen Wilhelm Hoegner – ein "letzter Gruß an das verblichene Zeitalter der Menschlichkeit und des Menschenrechts" gewesen. Lammert wies darauf hin, dass bei der Abstimmung im Reichstag bereits 107 Abgeordnete gefehlt hätten: neben 26 Sozialdemokraten die 81 Fraktionsmitglieder der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD), "die bereits in Haft saßen oder sich aus berechtigter Angst um ihr Leben auf der Flucht befanden".
Mit der Übertragung der gesetzgebenden Gewalt vom Parlament auf die Exekutive seien die Gewaltenteilung aufgehoben, die parlamentarische Demokratie aufgegeben und der Weg in die Diktatur zementiert worden, der seit dem 30. Januar 1933 mit "beispiellosem politischem Terror eingeschlagen worden war", sagte der Bundestagspräsident. Siegestrunken, aber "in der Sache leider nicht einmal falsch", habe der "Völkische Beobachter" über die "Kapitulation des parlamentarischen Systems" triumphiert. Richtig sei, dass der 23. März für die mutwillige Zerstörung einer Demokratie stehe, die nicht erst an diesem Tag begonnen habe.
Nach den Worten Lammerts bedeutete das "Ermächtigungsgesetz" nach der Auslieferung des Staates durch die konservativ-re