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Peter Schaar übergibt den Datenschutzbericht an den Bundestagspräsidenten Norbert Lammert © DBT/Melde
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat seinen 24. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für die Jahre 2011 und 2012 (17/13000) am Mittwoch, 24. April 2013, an Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert übergeben. Obwohl "wir uns auf das Wichtigste beschränkt haben", so Schaar, sei der Bericht aufgrund der vielen Themen wieder etwas dicker geworden. Der Bundestagspräsident führte dies darauf zurück, dass die Datenmenge wächst. Er äußerte die Hoffnung, das der nächste, 25. Tätigkeitsbericht als "Jubiläumsband" auch den Zeitraum der vergangenen 20 bis 25 Jahre zum Gegenstand haben werde.
Auf die Frage Lammerts nach den "besonderen Auffälligkeiten" dieses Berichts sagte Schaar, der europäische Datenschutz trete stärker in den Vordergrund. Man könne Datenschutz nicht mehr allein national denken. Zum anderen werde relativ viel über Datenschutz gesprochen, doch ziehe die Regierung nicht unbedingt die Konsequenzen aus der Diskussion, "die ich mir wünschen würde".
Mit Blick auf Datensammlung, -vermittlung und -aufbereitung gebe es Konflikte zwischen Schutzrechten auf der einen und der Aufklärungsintensität auf der anderen Seite, betonte der Bundestagspräsident. Schaar habe eine der beiden Seiten zu vertreten. "Dass Sie das tun, ist Ihre Aufgabe", für die er sich bedanke und alles Gute wünsche, sagte Norbert Lammert.
Der Datenschutzbeauftragte weist in seinem Bericht unter anderem darauf hin, dass das Beschäftigtendatenschutzgesetz in diesem Frühjahr nach Kritik endgültig ad acta gelegt worden sei und Beschäftigte damit weiterhin ohne angemessenen gesetzlich Schutz gegen Bespitzelung am Arbeitsplatz blieben.
Die Modernisierung des deutschen Datenschutzrechts sei unter Berufung auf die Diskussion auf EU-Ebene nicht weiterbetrieben worden. Dabei würden die neuen europäischen Regelungen frühestens 2015 in Kraft treten. Auch habe eine umfassende unabhängige Evaluation der Sicherheitsgesetz nicht stattgefunden. Dennoch seien die Sicherheitsbehörden im Berichtszeitraum mit zusätzlichen Befugnissen und Dateien ausgestattet worden.
Das 2010 angekündigte Rote-Linien-Gesetz zur Begrenzung der Datenerhebung und Profilbildung im Internet habe die Bundesregierung nicht weiterverfolgt. Stattdessen