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Kroatiens Präsident Ivo Josipovic und Premierministerin Jadranka Kosor unterzeichnen 2011 in Brüssel den EU-Beitrittsvertrag © picture alliance
Kroatien wird aller Voraussicht nach das 28. Mitglied der Europäischen Union (EU). Am 1. Juli 2013 soll der Balkan-Staat der EU beitreten. Voraussetzung dafür ist, dass bis dahin alle Mitgliedstaaten den Vertrag, den die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union am 9. Dezember 2011 unterzeichnet haben, ratifiziert haben. Der Bundestag entscheidet am Donnerstag, 16. Mai 2013, im Anschluss an die um 15.30 Uhr beginnende 45-minütige Debatte in namentlicher Abstimmung über zwei von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwürfe zur Ratifizierung des EU-Vertrags. Dazu liegen Beschlussempfehlungen des EU-Ausschusses vor (17/13444, 17/13445) sowie Entschließungsanträge der SPD (17/13520) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/13521) vor.
Dabei handelt es sich zum einen um den Vertragstext (17/11872) selbst. In der anderen Vorlage (7/12769) geht es um die Ergänzung von Rechtsvorschriften sowie die Aufhebung jener Regelungen in Bezug auf Kroatien, die mit dem EU-Beitritt gegenstandslos werden.
Betroffen sind unter anderem das Aufenthalts- und Freizügigkeitsgesetz und die Arbeitsgenehmigungsverordnung. So werden kroatische Staatsangehörige von der Ar