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Wie es mit der Vorratsdatenspeicherung nach dem Luxemburger Urteil weitergeht, beschäftigt den Bundestag. © pa/chromorange
Um die Zukunft der Vorratsdatenspeicherung nach dem vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gefällten Urteil, das eine entsprechende Brüsseler Richtlinie für ungültig erklärt, dreht sich eine 45-minütige Plenardebatte am Freitag, 9. Mai 2014, ab etwa 12.30 Uhr. Die Opposition fordert, auf diese umstrittene Ermittlungsmethode sowohl auf EU-Ebene als auch in Deutschland zu verzichten. Unionspolitiker dringen hingegen auf einen nationalen Alleingang bei der Vorratsdatenspeicherung. Justizminister Heiko Maas (SPD) sieht nach der Entscheidung der EU-Richter keinen Grund zur Eile und wirbt für eine "ergebnisoffene" Diskussion.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de sowie auf mobilen Endgeräten übertragen.
Der Diskussion liegt ein Antrag der Grünen mit dem Aufruf an die Regierung zugrunde, nach dem Luxemburger Richterspruch in Brüssel für einen Verzicht auf die Neuauflage einer EU-Richtlinie einzutreten, welche die EU-Länder zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung verpflichtet. Zudem verlangt die Oppositionspartei von der Koalition, auch einem nationalen Alleingang eine Absage zu erteilen.
Erörtert werden sollen zudem zwei bereits vor dem am 8. April verkündeten EuGH-Urteil von der Linken (18/302) und den Grünen (18/381) eingebrachte Anträge, in denen die Oppositionsfraktionen unabhängig vom Verfahren vor dem EuGH gefordert hatten, die Vorratsdatenspeicherung ad acta zu legen. Im Rechtsausschuss hatten Union und SPD diese Vorstöße abgelehnt, was sich in einer Beschlussempfehlung an das Plenum (18/999) niederschlägt.