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Ein Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Ausforschungsaffäre um den US-Geheimdienst NSA, die durch Berichte über das Abhören von Ex-Kanzler Gerhard Schröder 2002 im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg zusätzlich Brisanz gewonnen hat, rückt näher. Einen Antrag von Linksfraktion und Grünen (18/420), ein solches Gremium einzusetzen, erörtert der Bundestag am Donnerstag, 13. Februar 2014, ab etwa 16.50 Uhr 45 Minuten lang. Zugleich haben auch CDU/CSU und SPD einen Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (18/483) vorgelegt. Beide Anträge sollen im Geschäftsordnungsausschuss weiterberaten werden.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Opposition wie Koalition üben deutliche Kritik am Vorgehen der NSA. Aus Sicht von Union und SPD hat die Abhöraffäre viele Deutsche verunsichert. Die Bürger würden drängende Fragen nach der Sicherheit und Integrität elektronischer Kommunikation stellen, Firmen befürchteten die Ausspähung ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Die massenhafte und verdachtsunabhängige Erfassung und Speicherung persönlicher Daten stelle einen schweren Eingriff in die Freiheitsrechte dar.
Für die Oppositionsfraktionen ist das Ausspionieren von Daten unbescholtener Bürger in großem Stil durch die NSA völlig indiskutabel. Im Blick auf die Ausforschungspraxis des US-Geheimdienstes ist von einem der größten Datenschutzskandale und einem fundamentalen Angriff auf die Grundrechte die Rede. Es dürfe keine massenhafte Überwachung der Bürger ohne konkreten Anlass stattfinden. Im Detail haben Opposition wie Koalition zahlreiche Fragen ausgearbeitet. Linke und Grüne wollen herausfinden, inwiefern ausländische Geheimdienste die elektronische Kommunikation in der Bundesrepublik ausspähen, also etwa SMS, E-Mails oder Telefonate.
Großen Wert legen beide Fraktionen auch auf die Rolle der hies