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Der Grundsatzstreit um die Vorratsdatenspeicherung und der Konflikt um die Konsequenzen, die aus dem ausstehenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu dieser Überwachungsmaßnahme zu ziehen sind, werden die für Freitag, 21. Februar 2014, angesetzte Plenardebatte zu diesem Thema prägen. Der Diskussion zugrunde liegen zwei in die gleiche Richtung zielende Anträge der Linken (18/302) und der Grünen (18/381), die einen Verzicht auf die umstrittene Erfassung von Telekommunikationsdaten fordern. Justizminister Heiko Maas hat jedoch einen Gesetzentwurf angekündigt – und zwar auch dann, wenn der EuGH die entsprechende EU-Richtlinie für unzulässig erklären sollte. Die 45-minütige erste Beratung im Bundestag beginnt gegen 12.05 Uhr.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Bei der Vorratsdatenspeicherung werden die Telekommunikationsanbieter verpflichtet, für einen bestimmten Zeitraum bei sämtlichen Bürgern ohne Verdacht auf eine Straftat umfassend zu registrieren, wer mit wem wann telefoniert hat, wer wann wem eine Mail, eine SMS oder ein Fax geschickt hat und wer sich wann was im Internet angeschaut hat. Diese Erkenntnisse können Justiz und Polizei unter bestimmten Bedingungen für Ermittlungen nutzen.
Linke und Grüne üben scharfe Kritik an der Vorratsdatenspeicherung und rufen die Koalition auf, dieser Maßnahme unabhängig vom Ausgang des Verfahrens vor dem EuGH eine Absage zu erteilen. Die Registrierung der Telekommunikationsdaten stelle alle Bürger unter Generalverdacht, beklagt Die Linke. Ein solches Vorgehen ermögliche einen "umfassenden Einblick in die Persönlichkeit des Einzelnen, sein Kommunikations- und Bewegungsverhalten, seine sozialen Beziehungen und Verhältnisse", heißt es im Antrag.
Aus Sicht der Fraktion fördert die Vorratsdatenspeicherung das "Gefühl des permanenten unkontrollierbaren Beobachtetwerdens" und schüchtert die Bürger bei der Wahrnehmung demokratischer Freiheiten und bei der alltäglichen Kommunikation ein. Zudem habe der