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Ein gänzlicher Verzicht auf Sanktionen beim Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") wird von der Bundesregierung abgelehnt. Es gäbe dann keine Möglichkeit mehr, darauf hinzuwirken, dass diejenigen, die die Leistungen in Anspruch nehmen wollten, "auch zur Mitwirkung verpflichtet sind", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Gabriele Lösekrug-Möller (SPD), am Montag, 17. März 2014, während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses unter Vorsitz von Kersten Steinke (Die Linke). Es werde erwartet, dass Termine wahrgenommen und Unterlagen beigebracht werden. Ebenso, dass auf Angebote zur Weiterbildung regiert wird und Vorschläge zur Beschäftigung angenommen werden, sagte Lösekrug-Möller. "Unser Sozialgesetzbuch erwartet eigene Anstrengungen", betonte sie.
In der während der Sitzung diskutierten öffentlichen Petition wird hingegen die Abschaffung von Sanktionen und Leistungseinschränkungen beim Arbeitslosengeld II gefordert. Nach Aussage der Petentin Inge Hannemann werden Menschen durch Leistungskürzungen in existenzielle Not – "bis hin zur Obdachlosigkeit" – getrieben. "In einem so reichen Sozialstaat wie wir einer sind, darf so etwas nicht mehr passieren", sagte sie.
Zudem hätten Sanktionen ihren Erfahrungen nach auch keinen positiven Effekt, so Hannemann, die selbst Mitarbeiterin in einem Jobcenter ist. Es sei ein Skandal, dass die Jobcenter in die Rolle von Erziehungsberechtigten für Volljährige gedrängt würden. Außerdem verstoße die Sanktionierung gegen die durch das Grundgesetz gewährte Sicherung des gesetzlich festgelegten soziokulturellen Existenzminimums, befand die Pete