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Soziale Sicherung und wirtschaftlicher Erfolg von Staaten sind eng miteinander verknüpft: Darin sind sich die Fraktionen des Bundestages einig. Sie begrüßten daher einstimmig am Donnerstag, 13. März 2014, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 8. April 2013 zwischen Deutschland und Uruguay über soziale Sicherheit (18/272). Dies soll die Rentensysteme beider Länder koordinieren und Doppelversicherungen entsandter Arbeitnehmer verhindern.
Für die SPD stellte Waltraut Wolff fest, dass damit soziale Sicherheit für Arbeitnehmer, die in das jeweils andere Land gehen, geschaffen werde und Unternehmen von Bürokratie entlastet würden. Uruguay habe nach einer schweren Wirtschaftskrise einen beeindruckenden wirtschaftlichen Aufschwung erreicht.
Dies sei vor allem deshalb gelungen, weil "Staat und Gewerkschaften an einem Strang" gezogen hätten. In Deutschland werde oft gesagt, eine Stärkung der Arbeitnehmerrechte führe dazu, dass Arbeit abwandern würde: "Uruguay erzählt eine andere Geschichte", so Wolff.
Für die CDU/CSU betonte Dr. Martin Pätzold, freier Handel und Austausch seien für die Entwicklung von Volkswirtschaften unabdingbar. In Uruguay seien derzeit 30 deutsche Unternehmen aktiv; es sei gelungen, "nachhaltige Beziehungen" aufzubauen.
Mit dem Abkommen würden die Interessen deutscher Arbeitnehmer und Arbeitnehmer aus Uruguay gleichermaßen gestÃ