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Eine Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages will den Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht abschaffen. Das wurde in einer Aktuellen Stunde auf Verlangen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am Mittwoch, 12. März 2014, deutlich. So sagte der innenpolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, Deutschland tue sich "seit jeher" schwer mit dem Staatsangehörigkeitsrecht. Erst 1999 sei neben das "Blutrecht" auch das Geburtsrecht getreten. Damals seien doppelte Staatsangehörigkeiten weitgehend abgeschafft und die Optionspflicht eingeführt worden.
Noch in der letzten Wahlperiode habe die Bundesregierung als "Dogma" betont, die Verhinderung der Mehrstaatlichkeit sei ein "prägendes Element" des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts. Während der Koalitionsverhandlungen habe seine Partei nach den Äußerungen der SPD gehofft, die Optionspflicht sei "ein für alle mal Geschichte".
Doch der Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium sei kein "Optionspflicht-Abschaffungsgesetz, sondern ein Optionspflicht-Verlängerungs- und Komplizierungsgesetz". Viele Ausnahmen führten dazu, dass auch in Deutschland geborene Jugendliche die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren würden. Dies sei "grober Unfug" und ein "bürokratisches Monstrum". Es dürfe nicht länger "Deutsche auf Probe" geben.
Dem stimmt auch Die Linke zu. Ihre Partei, so Petra Pau, sei schon immer gegen eine Optionspflicht gewesen und für eine "generelle Hinnahme von doppelten Staatsangehörigkeiten", nicht nur mit der Türkei. Im Kern gehe es bei der Optionspflicht darum, dass junge Deutsche mit türkischen Wurzeln sich entscheiden müssten zwischen "Wir oder ihr"; dies sei "falsch".
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